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ArbG Wiesbaden, 10.04.2001 - 8 Ca 942/00 |
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Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 10.04.2001 - 8 Ca 942/00
- ArbG Wiesbaden, 10.04.2001 - 8 Ca 2245/00
- LAG Hessen, 13.05.2003 - 15 Sa 896/01
- BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 13.05.2003 - 15 Sa 896/01
Höhe der Entschädigung bei nicht fristgerechter Auskunftserteilung
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 10. April 2001 - 8 Ca 942/00 - teilweise abgeändert, und zwar unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen, wobei der Tenor zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst wird:.Er hat außerdem im Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 Ca 942/00 erstinstanzlich beantragt,.
Das Arbeitsgericht hat mit Urteilen vom 10. April 2001 (Blatt 78 bis 88 d.A. 15 Sa 897/01 und Blatt 83 bis 91 d.A. 15 Sa 896/01) den Klagen in vollem Umfang stattgegeben, die Kosten jeweils dem Beklagten auferlegt und den Wert des Streitgegenstandes auf DM 20.451,26 (Az.: 8 Ca 2245/00) bzw. 54.810,-- DM (Az.: 8 Ca 942/00) festgesetzt.
unter Abänderung der Urteile des Arbeitsgerichts W vom 10. April 2&01 - 8 Ca 942/00 und & Ca 2245/00 - die Klagen abzuweisen.
- BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03
Sozialkassen - Auskunftsklage - Entschädigungshöhe
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts insoweit aufgehoben, als es auf die Berufung des Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 10. April 2001 - 8 Ca 942/00 - teilweise abgeändert hat.